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   LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2012 - 15 Sa 1217/12   

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https://dejure.org/2012,43720
LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2012 - 15 Sa 1217/12 (https://dejure.org/2012,43720)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.12.2012 - 15 Sa 1217/12 (https://dejure.org/2012,43720)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 15 Sa 1217/12 (https://dejure.org/2012,43720)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 9 Ziff 2 AÜG § 10 Abs 4 AÜG § 9 Ziff 2 AÜG § 631 BGB § 9 Ziff 2 AÜG § 611 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung im Bereich der Fleischindustrie und Wurstindustrie; Folgen des Vorliegens einer Weisungsabhängigkeit eines Auftragnehmers hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen für das Vorhandensein einer ...

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Abgrenzung Werkvertrag - Dienstvertrag und Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag

  • Betriebs-Berater

    Abgrenzung von Werkvertrag-, Dienstvertrag und Arbeitnehmerüberlassung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Abgrenzung Werkvertrag - Dienstvertrag und Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Differenzlohnklage einer Leiharbeitnehmerin bei Beschäftigung im Rahmen eines Scheinwerkvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Trotz LV + EP-Vergütung: (Illegale) Arbeitnehmerüberlassung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zur Abgrenzung Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerüberlassung: Ein Werkvertrag mit bösen Folgen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Werkvertrag oder verdeckte Arbeitnehmerüberlassung? Maßgeblich sind Weisungsrecht und Eingliederung

  • channelpartner.de (Zusammenfassung)

    Nachzahlung und Geldbußen drohen - Verdeckte Leiharbeit statt Werkvertrag

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Scheinwerkvertrag - Abgrenzung von Werk-, Dienstvertrag und Arbeitnehmerüberlassung

  • templin-thiess.de (Kurzinformation)

    Schein-Werkverträge: Wandel in der Rechtsprechung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zum Werkvertrag - Haftung droht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werkvertrag - Arbeitnehmerüberlassung - Equal Pay

Besprechungen u.ä. (2)

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Abgrenzung zwischen alternativen Möglichkeiten der Fremdvergabe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung trotz Leistungsverzeichnisses und Einheitspreisen! (IBR 2013, 243)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 1020
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2012 - 15 Sa 1217/12
    (BAG 18.1.2012 - 7 AZR 723/10 - NZA-RR 2012, 455, 458).

    Haftungsregelungen sind als weitere Umstände ebenfalls zu berücksichtigen (BAG 18.01.2012 a. a. O. Rn. 37).

    Diese Erscheinungsformen entsprachen einer durchgehend geübten Vertragspraxis und sind damit berücksichtigungsfähig (BAG 18.01.2012 - 7 AZR 723/10 - NZA-RR 2012, 455, 458).

  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 269/07

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Verteilung der Darlegungslast für das

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2012 - 15 Sa 1217/12
    "a) Eine Überlassung zur Arbeitsleistung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AÜG liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in dessen Betrieb eingegliedert sind und ihre Arbeit allein nach Weisungen des Entleihers und in dessen Interesse ausführen (vgl. BAG 6. August 2003 - 7 AZR 180/03 - zu II 1 a der Gründe, AP AÜG § 9 Nr. 6 = EzA AÜG § 1 Nr. 13; 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 14 mwN, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 121).

    Solche Dienst- oder Werkverträge werden vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht erfasst (vgl. zu alldem BAG 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 14 mwN, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 121).

    Der so ermittelte wirkliche Wille der Vertragsparteien bestimmt den Geschäftsinhalt und damit den Vertragstyp (BAG 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 15, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 121; 10. Oktober 2007 - 7 AZR 487/06 - Rn. 35; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - Rn. 42, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 114).

  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 180/03

    Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2012 - 15 Sa 1217/12
    "a) Eine Überlassung zur Arbeitsleistung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AÜG liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in dessen Betrieb eingegliedert sind und ihre Arbeit allein nach Weisungen des Entleihers und in dessen Interesse ausführen (vgl. BAG 6. August 2003 - 7 AZR 180/03 - zu II 1 a der Gründe, AP AÜG § 9 Nr. 6 = EzA AÜG § 1 Nr. 13; 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 14 mwN, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 121).

    Einzelne Vorgänge der Vertragsabwicklung sind zur Feststellung eines vom Vertragswortlaut abweichenden Geschäftsinhalts nur geeignet, wenn es sich dabei nicht um untypische Einzelfälle, sondern um beispielhafte Erscheinungsformen einer durchgehend geübten Vertragspraxis handelt (BAG 6. August 2003 - 7 AZR 180/03 - zu II 1 b der Gründe mwN, AP AÜG § 9 Nr. 6 = EzA AÜG § 1 Nr. 13).".

  • BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2012 - 15 Sa 1217/12
    In diesem Fall muss der Besteller durch seine Anweisungen den Gegenstand der vom Arbeitnehmer zu erbringenden Leistungen überhaupt erst bestimmen und damit Arbeit und Einsatz für ihn bindend organisieren (BAG 09.11.1994 - 7 AZR 217/94 - NZA 1995, 572, juris Rn. 27).
  • BGH, 12.02.2003 - 5 StR 165/02

    Anforderungen an die Feststellung einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2012 - 15 Sa 1217/12
    Soweit die bloße Tätigkeit im Vordergrund steht, die letztlich nur durch eine Anzahl von Arbeitskräften erfüllt werden kann, über die der Auftraggeber selbst nicht verfügt, spricht dies für eine Arbeitnehmerüberlassung (BGH 12.02.2003 - 5 StR 165/02 - NJW 2003, 1821, juris Rn. 10).
  • BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 30/92

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2012 - 15 Sa 1217/12
    Die Grenze zur Arbeitnehmerüberlassung wird dann überschritten (BAG 01.12.1992 - 1 ABR 30/92 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 110, juris Rn. 54).
  • LAG Hamm, 02.02.2012 - 8 Sa 1502/11

    Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Dienstleistungsvertrag bei

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2012 - 15 Sa 1217/12
    Entscheidend hinsichtlich der Abgrenzung ist zum einen die Frage der Weisungsgebundenheit und zum anderen der Gesichtspunkt der Eingliederung in die Betriebsorganisation des Entleihers/Auftraggebers (LAG Hamm 02.02.2012 - 8 Sa 1502/11 - juris Rn. 30).
  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2012 - 15 Sa 1217/12
    Der so ermittelte wirkliche Wille der Vertragsparteien bestimmt den Geschäftsinhalt und damit den Vertragstyp (BAG 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 15, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 121; 10. Oktober 2007 - 7 AZR 487/06 - Rn. 35; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - Rn. 42, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 114).
  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 487/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2012 - 15 Sa 1217/12
    Der so ermittelte wirkliche Wille der Vertragsparteien bestimmt den Geschäftsinhalt und damit den Vertragstyp (BAG 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 15, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 121; 10. Oktober 2007 - 7 AZR 487/06 - Rn. 35; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - Rn. 42, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 114).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2016 - 3 Sa 476/15

    Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Beweislast

    12.12.2012 - 15 Sa 1217/12, BB 2013, 1020; LAG BW 01.08.2013 LAGE § 10 AÜG NR.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2015 - 15 Sa 1946/14

    Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis - Scheindienstvertrag

    In der Literatur wird auch die Ansicht vertreten, dass ein Werkvertrag "kippe", wenn der Auftragnehmer angewiesen wird, erkranktes oder beurlaubtes Stammpersonal zu vertreten (Maschmann NZA 2013, 1305, 1310; ähnlich LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2012 - 15 Sa 1217/12 - Rn. 52).
  • OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 26 U 43/12

    Einordnung eines auf Überlassung von Arbeitnehmern gerichteten

    Der so ermittelte Wille der Vertragsparteien bestimmt den Geschäftsinhalt und damit den Vertragstyp (vgl. nur BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 7 AZR 723/10 - Tz. 26 ff - zitiert nach juris; LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.12.2012 - 15 Sa 1217/12 - Tz. 38 ff - zitiert nach juris, jeweils m.w.N.).
  • ArbG Berlin, 05.09.2013 - 33 Ca 5347/13

    Abgrenzung einer Arbeitnehmerüberlassung von Werk- bzw. Dienstvertrag bei

    Schließlich spricht als Indiz für Arbeitnehmerüberlassung, dass sich die von der Streitverkündeten zu erbringenden Leistungen nach dem Bedarf der Beklagten richten (vgl. LAG Berlin-Brandenburg v. 12.12.2012, 15 Sa 1217/12).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2014 - 15 Sa 1946/14

    Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und selbständiger Dienstleistung im

    In der Literatur wird auch die Ansicht vertreten, dass ein Werkvertrag "kippe", wenn der Auftragnehmer angewiesen wird, erkranktes oder beurlaubtes Stammpersonal zu vertreten (Maschmann NZA 2013, 1305, 1310; ähnlich LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2012 - 15 Sa 1217/12 - Rn. 52).
  • OLG Koblenz, 18.10.2013 - 8 U 131/12

    Abgrenzung von Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung?

    Der so ermittelte Wille der Vertragsparteien bestimmt den Geschäftsinhalt und damit den Vertragstyp (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 14. März - - 26 U 43/12; BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 7 AZR 723/106; LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.12.2012 - 15 Sa 1217/12).
  • ArbG Halle, 14.02.2013 - 2 Ca 1903/12

    Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag

    Entscheidend hinsichtlich der Abgrenzung ist zum einen die Frage der Weisungsgebundenheit und zum anderen der Gesichtspunkt der Eingliederung in die Betriebsorganisation des Entleihers/Arbeitgebers (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 12.12.2012 - 15 Sa 1217/12 zitiert nach juris m.w.N.).
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